Lebenslange Haft für Soldaten in Deutschland wegen Mordes
Der Deutsche hatte sich vor Gericht umfassend zu den Taten geäußert. Dem Urteil zufolge erschoss der Mann in der Nacht zum 1. März 2024 in zwei Häusern in Niedersachsen vier Menschen aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau: den 30 Jahre alten neuen Lebensgefährten der Frau, dessen 55 Jahre alte Mutter und die 33 Jahre alte beste Freundin seiner Frau, die ihre dreijährige Tochter unter einer Decke in den Armen hielt. Vor Gericht hatte der Mann ausgesagt, dass er das Kind nicht mit Absicht erschossen habe, sondern das Mädchen unter der Decke nicht gesehen habe.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hielten die Aussage für glaubwürdig und werteten diese Tat nicht als Mord, sondern als fahrlässige Tötung. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und verurteilte den Mann wegen Mordes in drei Fällen und in einem Fall wegen fahrlässiger Tötung.
Bei den Taten ging der Soldat nach militärischer Art vor. Hintergrund der Mordserie waren Eheprobleme und Sorgen des Soldaten, seine Familie und seine Bundeswehrkarriere zu verlieren.
Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragten zudem, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt. Die Verteidigung argumentierte gegen die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld.
Zusammenfassung
- Ein 33-jähriger Bundeswehrsoldat wurde in Deutschland wegen dreifachen Mordes und fahrlässiger Tötung zu lebenslanger Haft verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, was eine vorzeitige Entlassung nahezu ausschließt.
- Hintergrund der Mordserie waren Eheprobleme und Karriereängste des Soldaten. Die Staatsanwaltschaft und Nebenklage werteten die Tötung des Kindes als fahrlässig, da der Soldat angab, das Mädchen nicht gesehen zu haben.