Kindesmissbrauchsbilder: Arbeit mit beschuldigten Kindern
"Die Hälfte aller Verdächtigen ist selbst minderjährig", darauf habe Neustart schon in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf hingewiesen, so der Verein am Dienstag. "Diese Kinder und Jugendlichen sind sich oft nicht bewusst, gegen das Gesetz verstoßen zu haben, und handeln aus ganz anderen Motiven als pädophile Sexualstraftäter und -täterinnen", sagte Geschäftsführer Christoph Koss.
Oft handle es um "Sexting" - das Verschicken sexuell eindeutiger Nachrichten, Fotos und Videos - oder Cybermobbing. "Diese Grenzüberschreitungen durch Kinder und Jugendliche wird das Strafrecht nicht lösen können", so Koss. Neustart, seit den 1950er-Jahren u.a. in der Straffälligenhilfe tätig, habe deswegen ein sexual- und sozialpädagogisches Angebot für Beschuldigte dieser Altersgruppe entwickelt.
Das Programm "sicher.net § 207a" kommt zur Anwendung, wenn Jugendliche mit dem entsprechenden Delikt ("Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen"), eventuell in Kombination mit Paragraf 107c Strafgesetzbuch ("Cybermobbing"), zur Bewährungshilfe zugewiesen werden. Das ist etwa nach einer Verurteilung oder bei einer diversionellen Erledigung der Strafsache der Fall.
"Im Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet sind Aufklärung und umfassende Information entscheidend. Denn leider wissen wir, dass rund die Hälfte aller Tatverdächtigen selbst noch minderjährig ist und oft nicht einmal weiß, dass sie mit ihrem Handeln gegen das Gesetz verstoßen könnten", wurde Justizministerin Alma Zadić (Grüne) in der Aussendung zitiert. "Genau hier können Programme wie 'sicher.net § 207a' einen unschätzbar wertvollen Beitrag leisten, indem sie Jugendliche über mögliche Gefahren in diesem sensiblen Bereich aufklären und so auch Wiederholungstaten verhindern."
Die Jugendlichen müssen sich unter professioneller Anleitung "intensiv mit ihrer Tat, den Motiven und den Auswirkungen auf Opfer auseinandersetzen", schilderte Koss. Das Programm dauert rund sechs Monate und beinhaltet Aufklärung über den rechtlichen Rahmen sowie Medienkompetenztrainings in Einzel- und Gruppensettings. "Wenn die Teilnehmer und Teilnehmerinnen Wissen über die Grenzen zwischen Intimität und Publizität erlangen, ist dieses Programm besser geeignet, Wiederholungstaten zu vermeiden, als jede Bestrafung."
Seit dem Aufkommen von Messenger-Diensten ist unter Jugendlichen das Verschicken von pornografischen Inhalten stark angestiegen. Von insgesamt 2.147 im Jahr 2021 ermittelten Tatverdächtigen nach Paragraf 207a im Strafgesetzbuch war die Hälfte selbst minderjährig. Das "Kinderschutzpaket" beinhaltete neben der Verschärfung des Sexualstrafrechts u.a. Schutzkonzepte an Schulen.
Zusammenfassung
- Betroffen sind aber auch Kinder und Jugendliche, die mitunter aus anderen Motiven gegen Paragraf 207a des StGB verstoßen, etwa beim "Sexting" mit Gleichaltrigen.
- "Diese Grenzüberschreitungen durch Kinder und Jugendliche wird das Strafrecht nicht lösen können", so Koss.
- Von insgesamt 2.147 im Jahr 2021 ermittelten Tatverdächtigen nach Paragraf 207a im Strafgesetzbuch war die Hälfte selbst minderjährig.