Entlassung abgelehnt: Rechtsterrorist Breivik bleibt in Haft
Der Antrag des norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik auf Haftentlassung und Umwandlung seiner Haft- in eine Bewährungsstrafe ist am Dienstag vom Gericht in abgelehnt worden. In Norwegen steht jedem Häftling nach zehn Jahren rechtlich zu, einen Antrag auf Haftentlassung zu stellen.
Bei seiner Verhandlung hatte sich Breivik reuelos gezeigt. Er bekundete, immer noch Neonazi zu sein, und zeigte vor Gericht den Hitlergruß.
Breivik wurde im Jahr 2012 zu 21 Jahren Haft und Sicherheitsverwahrung verurteilt. Er hatte am 22. Juli 2011 bei einem Autobombenanschlag im Osloer Regierungsviertel und einem anschließenden Massaker auf der Insel Utøya insgesamt 77 Menschen ermordet.
Diese Verbrechen gelten als schlimmste Gewalttaten der norwegischen Nachkriegsgeschichte. Breivik nannte damals rechtsextreme und islamfeindliche Motive für seine Taten.
Zusammenfassung
- Der Antrag des norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik auf Haftentlassung und Umwandlung seiner Haft- in eine Bewährungsstrafe ist am Dienstag vom Gericht in abgelehnt worden.
- Breivik wurde 2012 zu lebenslanger Haft und Sicherheitsverwahrung verurteilt, nachdem er am 22. Juli 2011 bei einem Autobombenanschlag im Osloer Regierungsviertel und einem anschließenden Massaker auf der Insel Utøya insgesamt 77 Menschen ermordet hatte.
- Diese Verbrechen gelten als schlimmste Gewalttaten der norwegischen Nachkriegsgeschichte. Breivik nannte damals rechtsextreme und islamfeindliche Motive für seine Taten.
- Im Sommer 2012 war er zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden.
- Diese Verbrechen gelten als schlimmste Gewalttaten der norwegischen Nachkriegsgeschichte. Breivik nannte damals rechtsextreme und islamfeindliche Motive für seine Taten.