Bericht über Ausbruch aus Karlau liegt vor
Auch liegt der Bericht der Justizanstalt selbst vor. Nach derzeitigem Ermittlungsstand gehe man davon aus, dass "manipuliertes Haftrauminventar" verwendet wurde, um das Loch in die Mauer zu stemmen. Es wurde bereits eine bautechnische Prüfung der Mauer durch einen Sachverständigen in Auftrag gegeben. Sobald hier Ergebnisse vorliegen, werden weitere Schritte gesetzt.
Die geflohenen Insassen konnten nach der Alarmierung aufgrund des raschen alarmplanmäßigen Vorgehens sowie der mit der Polizei abgestimmten Zusammenarbeit in kurzer Zeit wieder gestellt werden. Mit der Exekutive war zuvor immer wieder ein Ausbruchsszenario durchgespielt und geübt worden.
Die Leitung der Grazer Justizanstalt hat mit zusätzlichen Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen infolge einer Gefahren- und Risikoanalyse reagiert. Die im Ministerium zuständige Generaldirektion für den Strafvollzug hat noch am Tag des Ausbruchs für den darauffolgenden Sonntag eine Überprüfung und Kontrolle sämtlicher Sicherungseinrichtungen in allen österreichischen Gefängnissen veranlasst. Dabei waren rund 650 Beamte im Einsatz. Neben der Kontrolle sämtlicher technischer Sicherungseinrichtungen wurden mehr als 4.000 Zellen und 300 Betriebe durchsucht. Es kam zu insgesamt 103 Personenkontrollen.
Präventiv sollen sämtliche Justizanstalten die bestehenden Sicherheitsstandards einer Gefahren- und Risikoanalyse unterziehen und gegebenenfalls aktualisieren. In vier Haftanstalten wurden kleinere Funktionseinschränkungen festgestellt, bei denen nun nachgebessert wird. Dabei handelt es sich zum Beispiel um zusätzliche Drahtabsicherungen sowie um kleine Defekte im Bereich der Detektoren. Diese sind laut dem Bericht bereits behoben oder werden noch erledigt.
Zusammenfassung
- Nach dem missglückten Ausbruch von drei Männern aus der Grazer Justizanstalt Karlau vor einer Woche liegt nun das Ergebnis der Befragung von Personal bzw. Insassen vor.
- Das Loch in die Mauer hatten die Häftlinge mit bearbeitetem Material aus der Zelle gebrochen.
- Präventiv sollen sämtliche Justizanstalten die bestehenden Sicherheitsstandards einer Gefahren- und Risikoanalyse unterziehen und gegebenenfalls aktualisieren.