Bayern kippt 15-Kilometer-Regel in Corona-Hotspots
Seit 11. Jänner waren laut Corona-Verordnung Ausflüge in Bayern nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern um den Wohnort erlaubt. Das galt, wenn im betreffenden Gebiet, Landkreis oder Stadt, mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche gemeldet wurden.
Geltungsbereich von 15 Kilometern nicht leicht genug erkennbar
Das höchste bayerische Verwaltungsgericht argumentierte, dass das Ausflugsverbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Einwohner sei nicht klar genug erkennbar, wie weit der räumliche Geltungsbereich gelte. Die textliche Festlegung eines 15-Kilometer-Umkreises sei nicht deutlich und anschaulich genug. Die Entscheidung des Senats gilt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
Einreisesperre für Tagestouristen weiter erlaubt
Weiter erlaubt bleibt in Kommunen mit hohen Infektionszahlen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen.
Zusammenfassung
- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots vorläufig außer Kraft gesetzt.
- Seit 11. Jänner waren laut Corona-Verordnung Ausflüge in Bayern nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern um den Wohnort erlaubt.
- Für die Einwohner sei nicht klar genug erkennbar, wie weit der räumliche Geltungsbereich gelte.
- Weiter erlaubt bleibt in Kommunen mit hohen Infektionszahlen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen.