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WKStA akzeptiert Freisprüche im BVT-Prozess nicht

Die Erstinstanz-Freisprüche für drei ehemalige Spitzenbeamte des ehemaligen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) sowie einen Vertreter des Bundesamts für Fremdenrecht und Asyl (BFA), die am vergangenen Montag im sogenannten BVT-Prozess ausgesprochen wurden, werden von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht akzeptiert.

Die WKStA hat dagegen Rechtsmittel angemeldet, teilte das Wiener Landesgericht auf APA-Anfrage mit. Den Beamten war Amtsmissbrauch vorgeworfen worden. Sie hätten 2015 einen syrischen General, der ein Gefängnis in Raqqa geleitet hatte, zum Asylverfahren zugelassen und diesem Asylstatus verschafft, obwohl er nach Informationen der NGO Commission for International Justice and Accountability (CIJA) Kriegsverbrechen begangen haben soll.

Freispruch durch Schöffensenat

Die Anklage legte den BVT-Beamten darüber hinaus zur Last, der Staatsanwaltschaft Wien wesentliche Informationen - etwa über einen Zeugen, der den General belastete - vorenthalten bzw. verspätet übermittelt und auf eigene Faust in Den Haag gegen die CIJA ermittelt zu haben.

Ein Schöffensenat gelangte nach einem umfangreichen, mehrmonatigen Beweisverfahren zu einer anderen Ansicht. Es gebe keinen Beweis für einen Tatplan, keinen Schädigungsvorsatz und auch kein erkennbares Motiv. Für das Erstgericht war auch keine illegale Anwendung des Asylrechts feststellbar.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Erstinstanz-Freisprüche für drei ehemalige Spitzenbeamte des ehemaligen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) sowie einen Vertreter des Bundesamts für Fremdenrecht und Asyl (BFA), die am vergangenen Montag im sogenannten BVT-Prozess ausgesprochen wurden, werden von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht akzeptiert.