Verfassungstag mit Bekenntnis zu Menschenrechtskonvention
Von der österreichischen Verfassung, deren Entstehen VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter als "große staatspolitische Leistung unserer Vorfahren während der Nachkriegswirren des Jahres 1920" bezeichnete, war beim Festakt des Verfassungstages nur spärlich zu hören. Hinter der Einladung der Irin, die mit Beethovens Bearbeitung von Volksliedern aus ihrer Heimat begrüßt wurde, stehe ein Bekenntnis zur in Österreich in Verfassungsrang stehenden EMRK, besonders in einer Zeit, in der es auf europäischem Boden wieder schwerste Menschenrechtsverletzungen gebe, sagte Grabenwarter.
O'Leary machte sich daraufhin Gedanken über die Zukunft des EGMR, der mit enormem Arbeitsanfall konfrontiert sei. Der Gerichtshof, an den sich Bürger wenden können, wenn innerstaatliche Rechtsbehelfe erschöpft sind, könne als Verfassungsgericht verstanden werden, das die relevanten Menschenrechtsstandards in Verbindung mit nationalen Obersten Gerichten absichert und weiterentwickelt, so O'Leary.
Seit 1998 gibt es einen einzelnen, ständig tagenden EGMR, der seither mit einer größer werdenden Flut an Beschwerden konfrontiert sei - 75.000 seien derzeit anhängig. 70 Prozent davon würden aus der Türkei, Russland, der Ukraine und Rumänien stammen, nur 0,12 Prozent aus Österreich. Kurzfristige Verbesserungen könnten etwa dadurch erwirkt werden, dass Fälle, die kein Mindestmaß an Schwere erreichen, nicht geprüft werden. Auch schlägt sie vor, Mechanismen einzuführen, die dem Gerichtshof erlauben, diejenigen Fälle herauszufiltern, die eine "verfassungsrechtliche" Relevanz für die Rechtssprechung haben.
Der EGMR sei im Rechtsraum des Europarates die potenziell letzte Zuflucht, führte O'Leary aus. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) betonte die Problematik, dass dieser Weg Russinnen und Russen nach dem Ausschluss des Landes im vergangenen Jahr nicht mehr offensteht. Für über 15.000 anhängige Beschwerden gegen die Russische Föderation sowie für fünf von der Ukraine eingebrachte Staatenfälle sie man aber weiterhin zuständig, so O'Leary.
Van der Bellen nahm das Thema zum Anlass, auf die Notwendigkeit von Maßnahmen gegen die Klimakrise hinzuweisen. Die Implementierung der EMRK im österreichischen Recht sei eine Erfolgsgeschichte, allerdings habe es Jahrzehnte gedauert, bis sie Eingang in die Rechtspraxis gefunden habe, sagte der Bundespräsident. Diese große Zeitspanne stehe bei der Klimakrise nun nicht mehr zur Verfügung. Klimaschutzmaßnahmen würden zwar der Politik und dem Gesetzgeber obliegen, die EMRK könne jedoch helfen, die Dringlichkeit zu erkennen.
Edtstadler sprach im Hinblick auf das "Superwahljahr" 2024 - gewählt wird nicht nur in Österreich und der EU, sondern etwa auch in Russland und der Ukraine - von einer gespaltenen Gesellschaft. Sie betonte die Freiheit der Meinungsäußerung. So müssten etwa die Klimaaktivisten der Gruppe "Letzte Generation" für die Art ihrer Proteste kritisiert werden dürfen, obwohl sie für ein wichtiges Ziel eintreten würden.
Zusammenfassung
- Mit einem Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den 103. Jahrestag des Beschlusses der österreichischen Bundesverfassung gefeiert.
- Im Verhandlungssaal des Gerichtshofes machte sich die Präsidentin des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), Festrednerin Síofra O'Leary, Gedanken über dessen Zukunft.
- Diese große Zeitspanne stehe bei der Klimakrise nun nicht mehr zur Verfügung.