Urteile im Chorherr-Prozess möglicherweise am Montag
Chorherr war bis 2019 Planungssprecher der grünen Rathaus-Fraktion. Dem früheren Mandatar wird vorgeworfen, von mitangeklagten namhaften Immobilienunternehmen Zahlungen für einen von ihm initiierten gemeinnützigen Verein gefordert bzw. angenommen zu haben. Dieser unterstützt Kinder- bzw. Schulprojekte in Afrika. Die Spender - darunter der Investor Rene Benko, der Industrielle Michael Tojner und die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler - sollen sich im Gegenzug Vorteile bei Widmungsverfahren versprochen haben.
Die WKStA bezichtigt Chorherr des Amtsmissbrauchs und der Bestechlichkeit, den Unternehmern wird Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung in unterschiedlichen Beteiligungsformen angekreidet. Sämtliche Angeklagte haben sich in der Hauptverhandlung nicht schuldig bekannt.
Zusammenfassung
- Der Prozess gegen den ehemaligen Grünen-Politiker Christoph Chorherr und zahlreiche Mitangeklagte könnte am kommenden Montag erstinstanzlich abgeschlossen werden.
- Sollte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht weitere Beweisanträge stellen, ist in dieser Causa mit Urteilen zu rechnen.
- Die Verhandlung im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen ist bis 14.00 Uhr ausgeschrieben.