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Urteil in Prozess um Anschlag auf Synagoge von Halle fällt

Im Prozess um den Anschlag auf die Synagoge im deutschen Halle wird am Montag (11.00 Uhr) das Urteil gesprochen.

Die Bundesanwaltschaft hat für den Angeklagten Stephan B. im Prozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Ihm werden unter anderem zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch und Volksverhetzung vorgeworfen - aus rassistischer, antisemitischer und fremdenfeindlicher Gesinnung heraus.

Laut Anklage versuchte er, am 9. Oktober 2019 am jüdischen Feiertag Jom Kippur bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten. Als das misslang, erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine zufällig vorbeilaufende Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss.

Die Ankläger wollen zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Bundesanwaltschaft hat für den Angeklagten Stephan B. im Prozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert.
  • Laut Anklage versuchte er, am 9. Oktober 2019 am jüdischen Feiertag Jom Kippur bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten.
  • Als das misslang, erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine zufällig vorbeilaufende Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss.