Fußi legt Beschwerde gegen Nehammer und Ministerium ein

Der PR-Berater Rudolf Fußi legt Beschwerde gegen das Innenministerium sowie Minister Karl Nehammer (ÖVP) wegen Verletzungen des Grundrechts auf Geheimhaltung ein.

PR-Berater und Politaktivist Rudolf Fußi legt Beschwerde wegen seiner öffentlichen Nennung durch das Innenministerium im Zuge der Bekanntgabe einer möglichen Anzeige ein. Das Ministerium hatte auf seiner Website sowie per Presseaussendung und sozialen Kanälen bekannt gegeben, dass eine Anzeige gegen Fußi geprüft werde und diesen dabei namentlich genannt.

Auslöser war ein Tweet, in dem Fußi die Intelligenz von Polizeibeamten mit der von Polizeihunden vergleicht. Der Tweet sei "genauso gefährlich für das demokratische Zusammenleben wie das Verbreiten von Verschwörungstheorien oder extremistischen Ansichten", sagt Nehammer in dem Artikel auf der Website des Innenministeriums. Zahlreiche Politiker und Juristen sahen in der Aktion einen Einschüchterungsversuch.

"Gefahr im Verzug"

Die namentliche Nennung Fußis im Artikel auf der BMI-Website, in Tweets auf dem Twitter-Account des BMI und in der OTS-Aussendung sei  eine Verarbeitung personenbezogener Daten, für die es keine Rechtsgrundlage gebe, heißt es in der Beschwerde, die dem "Standard" vorliegt. Eine Benachrichtigung über die Veröffentlichung des Namens sei auch ausgeblieben.

Die Artikel sind nach wie vor abrufbar und auch auf der Website des Innenministeriums abrufbar. Bei der Beschwerde gehe es deshalb nicht nur um eine mutmaßliche Rechtsverletzung, sondern auch darum, diesen rechtswidrigen Zustand zu beenden. "Hier besteht Gefahr im Verzug", sagte Fußis Anwältin Maria Windhager dem "Standard". Windhager verweist in der Beschwerde erneut auf die Prangerwirkung und auf den eingetretenen "Chilling-Effekt", der die Ausübung des Grundrechts der Meinungsfreiheit auch von Dritten negativ beeinflusse.

ribbon Zusammenfassung
  • PR-Berater und Politaktivist Rudolf Fußi legt Beschwerde wegen seiner öffentlichen Nennung durch das Innenministerium im Zuge der Bekanntgabe einer möglichen Anzeige ein.
  • Das Ministerium hatte auf seiner Website sowie per Presseaussendung und sozialen Kanälen bekannt gegeben, dass eine Anzeige gegen Fußi geprüft werde und diesen dabei namentlich genannt.
  • Die Artikel auf der Website des Innenministeriums sowie die OTS-Aussendung und Social-Media-Beiträge sind nach wie vor abrufbar.
  • Auslöser war ein Tweet, in dem Fußi die Intelligenz von Polizeibeamten mit der von Polizeihunden vergleicht. Zahlreiche Politiker und Juristen sahen in der Aktion einen Einschüchterungsversuch.