Öffnungsschritte: Was sich am 10. Juni ändert
Am Freitag haben die Landeshauptleute mit der Bundesregierung verhandelt. Wie erwartet wurden danach neue Lockerungsschritte verkündet. "Einen Sommer wie damals eigentlich, nur halt mir 3-G", kündigte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) bei der Pressekonferenz an. Die Stimmung war ausgelassen: Es gibt weitgehende Öffnungen in der Gastronomie, für Vereine und Veranstaltungen - für Getestete, Genesene und Geimpfte. Fußball-EM-Schauen in der Gastro wird möglich. Ab 1. Juli - also drei Wochen später - kommen sogar weitere Lockerungen dazu.
Mehr als die Hälfte derer, die sich impfen lassen möchten, seien bereits erstgeimpft, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Damit seien diese Schritte möglich - ganz nach dem Motto: "So viel Freiheit wie möglich, so viel Einschränkung wie nötig". Erfreulich seien auch die Entwicklungen bei den Arbeitslosen, nämlich dass es mittlerweile unter 400.000 sind.
"Bitte gehen Sie testen und bitte gehen Sie impfen zu dem ersten Termin, den Sie bekommen", sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und kündigte an, dass auch wieder verschärft werden könne, so sich die Zahlen verschlechtern würden. Dennoch sei er "ein glücklicher Gesundheitsminister".
Die Änderungen im Überblick:
Gastronomie
In Gasthäusern sind indoor ab 10. Juni Gästegruppen von bis zu acht Erwachsenen möglich, outdoor sind bis zu 16 Erwachsene erlaubt. Kinder zählen nicht dazu. Der Mindestabstand zwischen den Plätzen beträgt nur noch einen Meter. Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr verlegt. Mitarbeiter müssen getestet, geimpft oder genesen sein.
Die Maskenpflicht im Freien fällt, diese galt jetzt, wenn der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.
Kultur & Veranstaltungen
Bei zugewiesenen Sitzplätzen sind outdoor maximal 3.000 Personen, indoor 1.500 Personen zulässig. Es dürfen nur 75 Prozent der Sitzplätze belegt werden - bisher waren das 50 Prozent. Das soll auch für Fußballstadien gelten.
Sport, Freizeiteinrichtungen und Handel
Pro Gast müssen nur noch 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Das gilt auch etwa für den Handel, für Museen oder Thermen.
Einreise
Einreisen darf man nach Österreich nach der 3-G-Regel. Eine Anmeldung vor der Reise (Pre-Travel-Clearence) ist nur noch bei Einreise aus Hochrisikogebieten notwendig oder wenn eine Person die 3-G-Regel nicht erfüllen kann. Eine Quarantänepflicht gibt es analog zur Länderliste des Robert-Koch-Instituts.
Die Fortschritte beim Grünen Pass würden einen unbeschwerten Sommerurlaub in den Lieblingsländern auch für die Österreicher wieder ermöglichen, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Auch Busreisen seien ab 10. Juni wieder möglich.
Ab 1. Juli gibt es weitere Lockerungen
Hier blieben die Ankündigungen der Regierung noch etwas vage. fest steht aber, dass ab 1. Juli weitere Lockerungen folgen sollen: Hochzeiten und andere private Feiern sollen wieder erlaubt sein. Die Anzeigepflicht ab 100 Gästen bzw. die Bewilligungspflicht ab 500 gilt aber weiterhin.
Die generelle Maskenpflicht soll ab 1. Juli fallen. Die 3-G-Regel gilt aber weiter, für alle ab 12 Jahren besteht eine Testpflicht. In Supermärkten und in Öffis, wo die 3-G-Regel nicht kontrolliert wird, gilt weiterhin eine Maskenpflicht.
Für die Gastronomie gelten keine Personenbeschränkungen mehr, auch die Nachtgastronomie soll noch im Laufe des Sommers ermöglicht werden. Veranstaltungen ab 100 Personen müssen angezeigt, ab 500 Personen genehmigt werden. Die Maximalauslastung von 75 Prozent fällt ebenso.
Zusammenfassung
- In Gasthäusern sind indoor ab 10. Juni Gästegruppen von bis zu acht Erwachsenen möglich, outdoor sind bis zu 16 Erwachsene erlaubt.
- Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr verlegt. Busreisen sind möglich.
- Bei zugewiesenen Sitzplätzen sind outdoor maximal 3.000 Personen, indoor 1.500 Personen zulässig. Es dürfen nur 75 Prozent der Sitzplätze belegt werden.
- Ab 1. Juli gibt es weitere Lockerungen: Für die Gastronomie gelten keine Personenbeschränkungen mehr, auch die Nachtgastronomie soll noch im Laufe des Sommers ermöglicht werden.