Nationalrat mit buntem Programm
Ziel der Koalition ist, den Beruf des Hausarztes aufzuwerten. Als einen Hebel dazu betrachtet man die Einführung der Fachärztin bzw. des Facharztes für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Für das neue Fach ist eine insgesamt fünfjährige Ausbildung (neun Monate Basisausbildung und 51 Monate fachärztliche Ausbildung) vorgesehen, mit der frühestens ab 1. Juni 2026 begonnen werden kann.
Eine weitere Neuerung betrifft Bereiche in Gesundheitseinrichtungen, wo fast ausschließlich nicht-ärztliche therapeutische Leistungen erbracht werden. Hier wird künftig keine dauerhafte Anwesenheit von Ärztinnen und Ärzten erforderlich sein.
Ebenfalls aus dem Gesundheitsbereich kommt die Ausweitung der Berufskrankheitenliste. Mit einbezogen werden etwa das Hypothenar- bzw. Thenar-Hammersyndrom (eine Gefäßschädigung der Hand, die durch schlagartige Bewegungen verursacht wird) sowie okale Dystonien bei Instrumentalmusikern. Dazu kommt Eierstockkrebs nach Asbest-Kontakt.
Eine Neuregelung gibt es auch für Apotheken. Sie können künftig bis zu 72 Stunden pro Woche - statt wie bisher 48 Stunden - offenhalten, und zwar werktags zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr und samstags zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr. Außerdem wird ihnen gestattet, in ländlichen Regionen Abgabestellen für Medikamente mit eingeschränktem Angebot und eingeschränkten Öffnungszeiten einzurichten. Voraussetzung dafür ist, dass es im Ort keine Versorgung durch eine andere Apotheke oder eine hausärztliche Apotheke gibt.
Ähnlich den Regeln für Arbeitslosen- und Notstandshilfe-Beziehende kommt nun auch ein Bildungsbonus für Menschen in Sozialhilfe. Bezieher werden demnach künftig - zusätzlich zur bestehenden Beihilfe - einen monatlichen Bonus von 136,2 Euro für mindestens vier Monate dauernde Schulungen bzw. von 272,4 Euro für länger als ein Jahr dauernde Bildungsmaßnahmen erhalten.
Anders aussehen wird in Zukunft der Dienstzettel. Auf diesem sollen auch der Sitz des Unternehmens, eine kurze Beschreibung der Tätigkeit, die Vergütung von Überstunden, die Art der Auszahlung des Lohns, die Dauer und Bedingungen der Probezeit sowie ein Hinweis auf das Kündigungsverfahren angegeben werden. Zudem soll der Dienstzettel unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden und die Arbeitnehmer dabei auch eine elektronische Form wählen können.
Finanziell erleichtert wird der Kirchenbeitrag. Die Absetzbarkeit als Sonderausgabe wird von bisher 400 auf 600 Euro erhöht. Die Neuerung soll bereits ab der Veranlagung für das Jahr 2024 anwendbar sein. Mit einem weiteren Initiativantrag von ÖVP und Grünen soll der Energiekrisenbeitrag für Unternehmen aus dem Energiebereich verlängert und so auch für 2024 die Erhebung der Energiekrisenbeiträge vorgesehen werden.
Zusammenfassung
- Die Reform der Allgemeinmediziner-Ausbildung im Nationalrat sieht eine fünfjährige Facharztausbildung vor, Start ist frühestens am 1. Juni 2026 geplant.
- Apotheken dürfen künftig bis zu 72 Stunden wöchentlich offenhalten und in ländlichen Regionen Abgabestellen einrichten, wenn keine andere Versorgung besteht.
- Sozialhilfeempfänger profitieren von einem neuen Bildungsbonus, der je nach Dauer der Bildungsmaßnahme zwischen 136,2 und 272,4 Euro monatlich beträgt.