Ministerium erinnert an Parteiwerbungsverbot an Schulen
So sei es den Schulen nicht immer klar, in welchem Rahmen Besuche von Politikerinnen und Politikern, die Verteilung von politischem Werbematerial oder die Schulraumüberlassung für politische Zwecke erlaubt sind. "Gerade im Superwahljahr müssen wir sicher sein können, dass Kinder und Jugendliche sachlich, objektiv und pluralistisch über Politik und Parteipolitik informiert werden", betonte Ressortchef Martin Polaschek (ÖVP) in einer Stellungnahme.
Komplett verboten ist die Verteilung bzw. Zurverfügungstellung von politischem Werbematerial wie Geschenken, Broschüren und Flyern am gesamten Schulgelände - selbst nicht mit Zustimmung der Bildungsdirektion. Komplizierter ist es mit Politikerbesuchen. Sie sollen nicht komplett untersagt sein - es sei "lebensfremd, die Schule als 'politikfreien Raum' zu betrachten". Politiker könnten in unterschiedlichen Settings als "außerschulische Experten" einbezogen werden.
Unter anderem wird im Rundschreiben empfohlen, "gerade in Vorwahlzeiten die schulpartnerschaftlichen Gremien in die Planung und Organisation von entsprechend parteipolitisch wahrnehmbaren Veranstaltungen" einzubeziehen. Außerdem sollten die Erziehungsberechtigten informiert werden. Über die Zulässigkeit entscheidet die jeweilige Schulleitung - "wenn Unklarheit darüber besteht, ob ein geplanter Besuch einer Politikerin oder eines Politikers bzw. mehrerer Politikerinnen und Politiker an der Schule stattfinden kann oder ob die Gefahr besteht, dass es zu einer einseitigen Beeinflussung oder gar Vereinnahmung der Schülerinnen und Schüler kommt, ist die Bildungsdirektion zu befassen."
Politikerbesuche müssen dabei drei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssten schülerorientiert sein, es muss also auf inhaltliche Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend eingegangen werden. Außerdem müssten "Inhalte, Zugänge, Interessen, Meinungen und Ansichten, die in Politik und Gesellschaft kontrovers diskutiert werden, auch im Unterricht in ihrer Kontroversität abgebildet werden" (Kontroversitätsgebot). Bei Diskussionsveranstaltungen sei dies beispielsweise durch die Einladung von Personen unterschiedlicher Parteien bzw. wahlwerbenden Gruppierungen zu Podiumsdiskussionen oder Diskussionsreihen und durch eine anschließende Auseinandersetzung im Unterricht gegeben. Einzelauftritte von wahlwerbenden bzw. kandidierenden Personen sind dagegen verboten.
Schließlich müsse auch gewährleistet werden, dass "weder Lehrkräfte noch außerschulische Expertinnen bzw. Experten (also die Politiker, Anm.) durch ihre besondere Position die Schülerinnen und Schüler mit ihren Sichtweisen und Meinungen überwältigen" (Überwältigungsverbot). Den Schülern müsse daher immer die Möglichkeit eingeräumt werden, sich von politischen Meinungen und Haltungen distanzieren zu können und eine von Lehrkräften bzw. Politikern unterschiedliche Sicht- und Handlungsweise zu entwickeln. Festgelegt ist auch, dass die Lehrer durchgehend anwesend sind.
Zusammenfassung
- Politisches Werbematerial darf nicht auf Schulgeländen verteilt werden, und Politikerbesuche müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um eine ausgewogene und sachliche politische Bildung zu gewährleisten.
- Zu den Bedingungen für Politikerbesuche zählen die Orientierung an den Interessen der Schüler, die Darstellung kontroverser politischer Inhalte und das Verbot von Einzelauftritten, um eine Überwältigung der Schüler zu vermeiden.