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Höchstgericht kippt Anti-Diskriminierungs-Maßnahmen an US-Unis

Mit der sogenannten "Affirmative Action" wurde bisher versucht, die Diskriminierung von Minderheiten an Universitäten zu vermindern. Das wurde jetzt vom Höchstgericht gekippt.

Der Supreme Court in Washington spiegelte am Donnerstag in einem Grundsatzurteil die konservative Mehrheit unter den Richtern wider. Die als "Affirmative Action" seit Jahrzehnten übliche Praxis verstoße gegen die Verfassung, urteilten die Richter. Mit dem Vorgehen hatten Hochschulen über Jahrzehnte versucht, einen besseren Zugang von Minderheiten zu Unis sicherzustellen.

"Der Student muss auf der Grundlage seiner Erfahrungen als Individuum behandelt werden - nicht auf der Grundlage seiner Rasse", schrieb der konservative Richter John Roberts in seiner Urteilsbegründung. "Viele Universitäten haben viel zu lange genau das Gegenteil getan. Und dabei sind sie fälschlicherweise zu dem Schluss gekommen, dass der Prüfstein für die Identität eines Menschen nicht die gemeisterten Herausforderungen, die erworbenen Fähigkeiten oder die gelernten Lektionen sind, sondern die Hautfarbe. Unsere Verfassungsgeschichte duldet diese Entscheidung nicht".

Was ist "race"?

In den USA ist der Begriff "race" (Rasse) zur Unterscheidung von Bevölkerungsgruppen anhand ihrer Hautfarbe üblich. In dem Urteil ging es um Klagen der Studentenorganisation Students for Fair Admissions (Studenten für faire Zulassungen) gegen die private Elite-Universität Harvard und die staatliche University of North Carolina (UNC).

Die Kläger argumentieren unter anderem, durch die insbesondere auf Afroamerikaner abzielenden Auswahlverfahren würden Bewerber mit asiatischen Wurzeln benachteiligt.

Woher kommt "Affirmative Action"?

Maßnahmen unter dem Schlagwort Affirmative Action waren in den 1960er Jahren im Zuge der US-Bürgerrechtsbewegung eingeführt worden. Ziel war es, Afroamerikanern nach Jahrhunderten der Unterdrückung, Diskriminierung und Benachteiligung einen besseren Zugang zu guten Bildungseinrichtungen zu ermöglichen.

1978 urteilte der Supreme Court zwar, Universitäten dürften bei der Auswahl von Bewerbern keine festen Quoten anhand der Hautfarbe nutzen. Die Hautfarbe oder die ethnische Herkunft könnten aber als eines von mehreren Kriterien genutzt werden, um Vielfalt in der Studentenschaft sicherzustellen.

Jetzt kippte der in den vergangenen Jahren nach rechts gerückte Gerichtshof das Prinzip der Affirmative Action an Hochschulen. Am Supreme Court stellen konservative Richter eine Mehrheit von sechs der neun Posten.

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  • Mit der sogenannten "Affirmative Action" wurde bisher versucht, die Diskriminierung von Minderheiten an Universitäten zu vermindern. Das wurde jetzt vom Höchstgericht gekippt.