Gesetz zur Terrorbekämpfung von Onlineinhalten beschlossen
Das Gesetz soll zusätzlich zu den polizeilichen Maßnahmen wirken, sagte Raab am Dienstag. Das "Terrorinhalte-Bekämpfungsgesetz" befinde sich derzeit in Begutachtung und zielt auf Online-Inhalte ab, in denen in Text, Bild, Aufnahme oder Video zu terroristischem Handlungen aufgerufen oder zum Beitritt bei einer Terrorgruppe geworben wird. Diese können bei der Behörde KommAustria gemeldet werden. Jede Meldung bei der KommAustria werde selbstverständlich an die Polizei weitergegeben, betonte die Medienministerin.
Die Regulierungsbehörde habe 72 Stunden Zeit den Verdacht zu prüfen. Sollte sich der Inhalt als gefährlich herausstellen, hat die Plattform auf der die beanstandeten Inhalte veröffentlicht wurden, nach der Anweisung eine Stunde Zeit, um den Inhalt zu löschen oder zu sperren. Folgt die Plattform diese Aufforderung nicht, muss das Unternehmen mit einer Geldstrafe von vier Prozent des Umsatzes gerechnet werden.
Maßnahmenvollzugsanpassung
Justizministerin Alma Zadic (Die Grünen) teilte eine Anpassung des "Maßnahmenvollzugsgesetzes" mit. Es wurden Zadic zufolge die Unterbringungsvoraussetzungen nachgebessert, um diese treffsicherer zu machen. Psychisch kranke Rechtsbrecher können nur mehr dann potenziell lebenslang in eine Anstalt eingewiesen werden, wenn das Anlassdelikt mit mehr als drei Jahren (bisher: ein Jahr) Freiheitsstrafe bedroht ist (bei Gefahr für sexuelle Integrität oder Leib und Leben schon ab einem Jahr). Eine Sonderregelung wird für Terroristen in der Rückfallstäter-Kategorie geschaffen.
Wer etwa im Zuge eines psychotischen Schubs einen Gerichtsvollzieher oder einen Polizisten stößt oder eine Drohung ausspricht, soll nicht mehr unbedingt im Maßnahmenvollzug landen und potenziell lebenslang weggesperrt werden.
Neutralere Formulierungen im Gesetz
Zadic sagt, man habe das Gesetz ins 21. Jahrhundert gebracht, indem man neutralere und weniger stigmatisierende Formulierungen verwendet habe. Die derzeitigen "Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher" werden zu "Forensisch-therapeutischen Zentren". Die im Gesetz genannte "geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades" heißt künftig "schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung".
Die am Mittwoch beschlossene Regierungsvorlage soll im Dezember im Justizausschuss des Nationalrats behandelt und anschließend im Plenum beschlossen werden. Anschließend soll ein zweiter Teil der Reform angegangen werden, betonte Zadic. Dieser umfasst dann die Betreuung im Maßnahmenvollzug selbst.
Zusammenfassung
- Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) hat nach dem Ministerrat am Dienstag verkündet, dass ein Gesetz zur Bekämpfung von Terror im Onlinebereich beschlossen wurde.
- Justizministerin Alma Zadic (Grüne) präsentierte die Anpassung des Maßnahmenvollzugsgesetzes.