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FPÖ-Abgeordneter Stefan wird nicht ausgeliefert

Heute, 11:57 · Lesedauer 1 min

Der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan wird nach umstrittenen Äußerungen bei einem Stammtisch-Gespräch nicht ausgeliefert. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts der Verhetzung wurde vom Nationalrat am Mittwoch einstimmig abgelehnt. Es wurde festgestellt, dass die inkriminierte Handlung in Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit als Abgeordneter erfolgte.

Anlass für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien waren Aussagen Stefans bei einer heimlich aufgenommenen Veranstaltung im Jänner dieses Jahres. Bei dem FPÖ-Stammtisch in Simmering soll der freiheitliche Politiker afghanische Flüchtlinge als "Gesindel" bezeichnet haben.

Bei der Plenarsitzung wurden zudem die restlichen Fachausschüsse gewählt. Wie bereits im Dezember vereinbart, werden in dieser Gesetzgebungsperiode insgesamt 30 Ausschüsse (ohne Unterausschüsse) eingerichtet. Fünf davon waren bereits eingesetzt. Die übrigen wurden nun gewählt. Neu ist dabei, dass der Menschenrechts- und der Volksanwaltschaftsausschuss sowie der Wissenschafts- und der Forschungsausschuss zusammengelegt werden. Im Anschluss wurde die Sitzung für zweieinhalb Stunden unterbrochen.

Zusammenfassung
  • Der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan wird nach umstrittenen Äußerungen bei einem Stammtisch-Gespräch nicht ausgeliefert. Der Nationalrat lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts der Verhetzung einstimmig ab.
  • Stefans Äußerungen, bei denen er afghanische Flüchtlinge als 'Gesindel' bezeichnet haben soll, wurden bei einer heimlich aufgenommenen Veranstaltung im Jänner gemacht. Die Handlung steht im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit.
  • Im Nationalrat wurden zudem die restlichen Fachausschüsse gewählt. Insgesamt werden 30 Ausschüsse in dieser Gesetzgebungsperiode eingerichtet, wobei einige Ausschüsse zusammengelegt wurden.