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Brüssel-Anschläge: Lebenslängliche Haft für Terroristen

Mehrere Männer wurden im Prozess um die Terroranschläge 2016 in Brüssel zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Im Prozess um die islamistischen Anschläge 2016 in Brüssel mit Dutzenden Toten und mehreren Hundert Verletzten sind mehrere Männer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das verkündete ein Geschworenengericht am Freitag in der belgischen Hauptstadt. Die Männer waren schon im Juli unter anderem wegen terroristischen Mordes sowie versuchten terroristischen Mordes schuldig gesprochen worden, nun ging es um das genaue Strafmaß.

Die Haftstrafen reichten den Angaben zufolge von zehn Jahren bis lebenslänglich. Eine 30-jährige Freiheitsstrafe wurde gegen den 38-jährigen Belgier Mohamed Abrini verhängt. Salah Abdeslam, der Hauptverantwortliche bei den Anschlägen in Paris im Jahr 2015, der ebenso in Brüssel angeklagt war, erhielt keine zusätzliche Haftstrafe, da er bereits für eine andere Tat in Belgien zu 20 Jahren Haft verurteilt worden war.

Durch die Terroranschläge am Flughafen der belgischen Hauptstadt und in einer U-Bahn-Station am 22. März 2016 kamen 35 Menschen ums Leben, 340 wurden verletzt.

Staatsanwaltschaft hatte lebenslänglich gefordert

Anders als bei der Entscheidung über Schuld und Unschuld im Juli entschieden nun nicht die zwölf Geschworenen alleine, sondern gemeinsam mit dem Gericht. Seit Montag waren die Jury sowie die Vorsitzende des Gerichts und ihre beiden beisitzenden Richter für die Beratungen an einem unbekannten Ort untergebracht und von der Außenwelt abgeschottet. Die Staatsanwaltschaft forderte Anfang September lebenslange Haftstrafen für Abrini und Abdeslam.

Abrini hätte ebenfalls einen Sprengstoffgürtel am Brüsseler Flughafen zünden sollen. Damit sei er einer der "Pfeiler" der Terrorzelle, hatte Staatsanwalt Bernard Michel in seinem Plädoyer erklärt. Abrini hatte in dem Prozess ausgesagt, er habe im letzten Moment vor der Tat zurückgeschreckt, als er in der Warteschlange Frauen und Kinder gesehen habe. Er war neben den beiden anderen Flughafen-Attentätern, die kurz danach ihre Sprengsätze zündeten, auf Bildern einer Überwachungskamera zu sehen gewesen und zunächst als "Mann mit Hut" bezeichnet worden.

Verlangt Haftstrafe in Belgien abzusitzen

Abdeslam, der am Freitag 34 Jahre alt wurde, war das einzige noch lebende Mitglied des Pariser Terrorkommandos. Er war nach Ansicht der Richter ebenfalls Teil der Terrorzelle. Nachdem er bereits "Frankreich terrorisiert" habe, habe er seinen Glaubenskrieg in Belgien fortsetzen und Unschuldige töten wollen, hatte Staatsanwältin Paule Somers gesagt. Abdeslam bestritt seine Verwicklung in die Brüsseler Anschläge. Er war vier Tage vor den Anschlägen in Belgien verhaftet worden. Abdeslam verlangte während des Prozesses, seine Strafen in Belgien abzusitzen und bezeichnete die Haftbedingungen in Frankreich als unmenschlich.

Drei Angeklagte wurden am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt. Einer von ihnen, Oussama Atar, der als Initiator der Pariser und Brüsseler Anschläge gilt, wurde in Abwesenheit verurteilt. Es wird vermutet, dass er in Syrien zu Tode gekommen ist. Zudem verhängte das Gericht Haftstrafen von zehn und 20 Jahren gegen zwei weitere Angeklagte.

Es war das größte Verfahren vor einem Schwurgericht, das jemals in Belgien stattgefunden hat. Das öffentliche Interesse an dem Prozess mit mehr als 900 Nebenklägerinnen und -klägern war riesig - deshalb wurde der Prozess in umgebauten Räumlichkeiten des früheren NATO-Hauptquartiers im Nordosten der Stadt geführt.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Prozess um die islamistischen Anschläge 2016 in Brüssel mit Dutzenden Toten und mehreren Hundert Verletzten sind mehrere Männer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
  • Das verkündete ein Geschworenengericht am Freitag in der belgischen Hauptstadt.
  • Durch die Terroranschläge am Flughafen der belgischen Hauptstadt und in einer U-Bahn-Station am 22. März 2016 kamen 35 Menschen ums Leben, 340 wurden verletzt.
  • Drei Angeklagte wurden am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • Zudem verhängte das Gericht Haftstrafen von zehn und 20 Jahren gegen zwei weitere Angeklagte.