Cinque TerreAPA/AFP/MARCO BERTORELLO

Diese 5 Fehler sollten Sie im Italien-Urlaub nicht machen

Wer in Italien mit Bier und Bikini durch so manche Altstadt flanieren will, sei gewarnt: In vielen Städten wird dies mit hohen Geldstrafen geahndet. Die Italiener:innen haben in den vergangenen Jahren einige Vorschriften erlassen, an die sich Urlauber:innen halten sollten - denn die Strafen haben es in sich. PULS 24 liefert einen Überblick.

Party in Lignano, Flitterwochen an der Amalfi Küste oder Flanieren in Venedig. Italien zählt zu den beliebtesten Urlaubsländern der Österreicher:innen.

Predigen die Italiener:innen zwar das "Dolce Vita", gibt es für Tourist:innen einige Vorschriften zu beachten, die mitunter kostspielige Strafen nach sich ziehen können. PULS 24 hat die Wichtigsten  zusammengetragen. 

1. Mit Bikini in Lignano, Sorrent, Rom oder Venedig 

Wer im süditalienischen Sorrent mit Bikini oder Badehose durch die Stadt läuft, darf mich saftigen Strafen rechnen. Bis zu 500 Euro muss man zahlen, sollte man zu leicht bekleidet durch die Straßen flanieren. 

Auch im Partyort Lignano, der Österreichs Jugend vor allem zu Pfingsten anlockt, ist das Tragen von Badekleidung an öffentlichen Plätzen verboten. Auch hier wird eine Zuwiderhandlung mit bis zu 500 Euro abgestraft.

In Rom und Venedig dürfen Urlauber:innen ebenso nicht ohne Oberteil oder mit Badebekleidung in der Stadt herumlaufen. Auch hier könnte einem Bußgeld aufgebrummt werden. 

Auch Städte wie Caorle, Rapallo, Milano Marittima oder Chioggia haben strengere Bekleidungsvorschriften verankert. 

Video: Bikiniverbot - diese Urlaubsorte greifen durch

2. Alkohol in der Öffentlichkeit trinken 

In Italiens Hauptstadt hat man von betrunkenen Tourist:innen die Nase voll. Von 22.00 bis 7.00 Uhr morgens darf man keinen Alkohol in der Öffentlichkeit trinken. Auch die Bars in der Stadt schenken nur mehr bis 2.00 Uhr morgens alkoholische Getränke aus.

In Genua darf in der historischen Altstadt ebenso kein Alkohol offen herumgetragen werden. Flaschen sollten nur in Taschen transportiert werden - ansonsten drohen Geldstrafen von mehreren Hunderten Euro. 

3. Flip-Flops-Tragen an der Cinque Terre

Die fünf kleinen Gemeinden an der italienischen Riviera hatten vor allem in den letzten Jahren an Beliebtheit dazugewonnen. An der steilen Küste bietet sich vor allem Wandern an. Doch da sollte man vor allem die Regelungen um das Schuhwerk beachten.

In der Vergangenheit kam es zu Unfällen, da Tourist:innen mit Badeschlapfen wanderten. Ein Fehler, der nun geahndet wird. Wer mit Flip-Flops wandern geht, der kann mit Strafen von bis zu 2.500 Euro rechnen. 

4. Liebesschlösser anbringen 

Rom oder Venedig sind vor allem Hotspots für frisch Vermählte oder Pärchen. Die vielen Liebesschlösser an den Geländern der kleinen Brücken in Venedig verleiten eventuell dazu, dort selbst einen Liebesbeweis anzubringen - davon ist aber abzuraten. In Venedig und in Rom ist das streng verboten und kann zu hohen Geldstrafen führen, wenn man erwischt wird. 

5. Muscheln oder Sand mitnehmen

Wer Sand, Steine oder Muscheln als Souvenir von Sardinien mit nach Hause nehmen möchte, der kann mit Strafen von über 500 Euro rechnen. In Sardinien sind die Richtlinien am schärfsten, das Mitnehmen von Muscheln, Sand oder Steinen ist aber grundsätzlich in ganz Italien untersagt

ribbon Zusammenfassung
  • Wer in Italien mit Bier und Bikini durch so manche Altstadt flanieren will, sei gewarnt: In vielen Städten wird dies mit hohen Geldstrafen geahndet.
  • Die Italiener:innen haben in den vergangenen Jahren einige Vorschriften zusammengetragen, an die sich Urlauber:innen halten sollten - denn die Strafen haben es in sich.
  • PULS 24 liefert einen Überblick.