Unwetter: Diese Regeln gelten am Montag in den Schulen
Besonders Niederösterreich ist derzeit von schweren Hochwassern betroffen - auch am Montag. Das hat auch Auswirkungen für alle Schülerinnen und Schüler.
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Das Bildungsministerium hat reagiert und für Montag folgende Regelungen ausgegeben:
- Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort unmittelbar von der Unwetterkatastrophe betroffen sind für Montag automatisch entschuldigt
- Ebenso sind Schülerinnen und Schüler automatisch entschuldigt, die aufgrund von Behinderungen im öffentlichen Verkehr - oder weil der Schulweg zu gefährlich wäre - nicht in die Schule kommen
- Sofern ganze Schulstandorte geschlossen werden müssen, werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte direkt vom Schulerhalter, also der betroffenen Gemeinde, oder der Direktion heute noch verständigt
- Sollten geplante Schulveranstaltungen abgesagt oder verschoben werden müssen, so werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler direkt über die Schule informiert
- Für Lehrkräfte und das Verwaltungspersonal an Schulen gilt dieselbe Regelung
- Lehrkräfte und Verwaltungsbediensteten, die im Katastrophenschutz tätig sind und deren Anwesenheit im Katastrophengebiet unmittelbar erforderlich ist, sind automatisch freigestellt
Anmerkung: Die Lage ist derzeit sehr volatil - damit können sich auch die Regeln für Montag ändern. PULS 24 berichtet.
Überlaufender Wienfluss bedroht U4
Zusammenfassung
- Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort unmittelbar von der Unwetterkatastrophe betroffen sind für Montag automatisch entschuldigt.
- Ebenso sind Schülerinnen und Schüler automatisch entschuldigt, die aufgrund von Behinderungen im öffentlichen Verkehr - oder weil der Schulweg zu gefährlich wäre - nicht in die Schule kommen
- Sofern ganze Schulstandorte geschlossen werden müssen, werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte direkt vom Schulerhalter, also der betroffenen Gemeinde, oder der Direktion heute noch verständigt
- Sollten geplante Schulveranstaltungen abgesagt oder verschoben werden müssen, so werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler direkt über die Schule informiert
- Für Lehrkräfte und das Verwaltungspersonal an Schulen gilt dieselbe Regelung
- Lehrkräfte und Verwaltungsbediensteten, die im Katastrophenschutz tätig sind und deren Anwesenheit im Katastrophengebiet unmittelbar erforderlich ist, sind automatisch freigestellt