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Unwetter: Diese Regeln gelten am Montag in den Schulen

15. Sept. 2024 · Lesedauer 2 min

Das Hochwasser hat Teile von Österreich fest im Griff. Das hat auch Auswirkungen für Schulen. Was am Montag gilt.

Besonders Niederösterreich ist derzeit von schweren Hochwassern betroffen - auch am Montag. Das hat auch Auswirkungen für alle Schülerinnen und Schüler.

Das Bildungsministerium hat reagiert und für Montag folgende Regelungen ausgegeben:

  • Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort unmittelbar von der Unwetterkatastrophe betroffen sind für Montag automatisch entschuldigt
  • Ebenso sind Schülerinnen und Schüler automatisch entschuldigt, die aufgrund von Behinderungen im öffentlichen Verkehr - oder weil der Schulweg zu gefährlich wäre - nicht in die Schule kommen
  • Sofern ganze Schulstandorte geschlossen werden müssen, werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte direkt vom Schulerhalter, also der betroffenen Gemeinde, oder der Direktion heute noch verständigt
  • Sollten geplante Schulveranstaltungen abgesagt oder verschoben werden müssen, so werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler direkt über die Schule informiert
  • Für Lehrkräfte und das Verwaltungspersonal an Schulen gilt dieselbe Regelung
  • Lehrkräfte und Verwaltungsbediensteten, die im Katastrophenschutz tätig sind und deren Anwesenheit im Katastrophengebiet unmittelbar erforderlich ist, sind automatisch freigestellt

 

 

Anmerkung: Die Lage ist derzeit sehr volatil - damit können sich auch die Regeln für Montag ändern. PULS 24 berichtet.

 

 

Überlaufender Wienfluss bedroht U4

Zusammenfassung
  • Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort unmittelbar von der Unwetterkatastrophe betroffen sind für Montag automatisch entschuldigt.
  • Ebenso sind Schülerinnen und Schüler automatisch entschuldigt, die aufgrund von Behinderungen im öffentlichen Verkehr - oder weil der Schulweg zu gefährlich wäre - nicht in die Schule kommen
  • Sofern ganze Schulstandorte geschlossen werden müssen, werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte direkt vom Schulerhalter, also der betroffenen Gemeinde, oder der Direktion heute noch verständigt
  • Sollten geplante Schulveranstaltungen abgesagt oder verschoben werden müssen, so werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler direkt über die Schule informiert
  • Für Lehrkräfte und das Verwaltungspersonal an Schulen gilt dieselbe Regelung
  • Lehrkräfte und Verwaltungsbediensteten, die im Katastrophenschutz tätig sind und deren Anwesenheit im Katastrophengebiet unmittelbar erforderlich ist, sind automatisch freigestellt