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Unwetter: Diese Regeln gelten am Montag in den Schulen

Das Hochwasser hat Teile von Österreich fest im Griff. Das hat auch Auswirkungen für Schulen. Was am Montag gilt.

Besonders Niederösterreich ist derzeit von schweren Hochwassern betroffen - auch am Montag. Das hat auch Auswirkungen für alle Schülerinnen und Schüler.

Das Bildungsministerium hat reagiert und für Montag folgende Regelungen ausgegeben:

  • Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort unmittelbar von der Unwetterkatastrophe betroffen sind für Montag automatisch entschuldigt
  • Ebenso sind Schülerinnen und Schüler automatisch entschuldigt, die aufgrund von Behinderungen im öffentlichen Verkehr - oder weil der Schulweg zu gefährlich wäre - nicht in die Schule kommen
  • Sofern ganze Schulstandorte geschlossen werden müssen, werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte direkt vom Schulerhalter, also der betroffenen Gemeinde, oder der Direktion heute noch verständigt
  • Sollten geplante Schulveranstaltungen abgesagt oder verschoben werden müssen, so werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler direkt über die Schule informiert
  • Für Lehrkräfte und das Verwaltungspersonal an Schulen gilt dieselbe Regelung
  • Lehrkräfte und Verwaltungsbediensteten, die im Katastrophenschutz tätig sind und deren Anwesenheit im Katastrophengebiet unmittelbar erforderlich ist, sind automatisch freigestellt

 

 

Anmerkung: Die Lage ist derzeit sehr volatil - damit können sich auch die Regeln für Montag ändern. PULS 24 berichtet.

 

 

Überlaufender Wienfluss bedroht U4

ribbon Zusammenfassung
  • Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort unmittelbar von der Unwetterkatastrophe betroffen sind für Montag automatisch entschuldigt.
  • Ebenso sind Schülerinnen und Schüler automatisch entschuldigt, die aufgrund von Behinderungen im öffentlichen Verkehr - oder weil der Schulweg zu gefährlich wäre - nicht in die Schule kommen
  • Sofern ganze Schulstandorte geschlossen werden müssen, werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte direkt vom Schulerhalter, also der betroffenen Gemeinde, oder der Direktion heute noch verständigt
  • Sollten geplante Schulveranstaltungen abgesagt oder verschoben werden müssen, so werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler direkt über die Schule informiert
  • Für Lehrkräfte und das Verwaltungspersonal an Schulen gilt dieselbe Regelung
  • Lehrkräfte und Verwaltungsbediensteten, die im Katastrophenschutz tätig sind und deren Anwesenheit im Katastrophengebiet unmittelbar erforderlich ist, sind automatisch freigestellt