Staatsanwältin beantragt 15 Jahre Haft für Maddie-Verdächtigen
Am Landgericht Braunschweig in Norddeutschland werden Christian B. drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen. Er soll die Straftaten zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben.
Der Prozess gegen den 47-Jährigen läuft seit Februar, am Mittwoch wurden die Schlussplädoyers gehalten. Staatsanwältin Ute Lindemann plädierte für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und wegen sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen.
Zudem forderte sie eine Sicherungsverwahrung nach Verbüßung einer 15-jährigen Haftstrafe. In einem dritten Fall solle Christian B. von Vergewaltigung freigesprochen werden, so Lindemann. Ein Urteil könnte am Dienstag folgen.
Nicht in Maddie-Fall angeklagt
Große Aufmerksamkeit erweckt der Prozess vor allem, weil der Angeklagte im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht.
Der Fall ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung. Derzeit sitzt B. eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal ab, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden war.
Video: Neue Spuren im Fall Maddie McCann
Zusammenfassung
- Der im Fall Maddie Verdächtige Christian B. steht in Deutschland u.a. wegen Vergewaltigung vor Gericht.
- Die Staatsanwältin beantragten nun eine Haftstrafe von 15 Jahren für den mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter.
- Ein Urteil könnte am Dienstag folgen.
- Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens.