Revision gegen lebenslange Haft für Trierer Amokfahrer
Zudem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt und wegen einer psychischen Erkrankung des Deutschen dessen einstweilige Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik angeordnet. Das neue Urteil hatte den ersten Richterspruch des Trierer Landgerichts vom August 2022 bestätigt.
Der Amokfahrer war am 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ende Februar starb ein weiterer Mann an den Folgen seiner schweren Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte.
Der Deutsche hat eine paranoide Schizophrenie mit Wahnvorstellungen - und hat in beiden Prozessen zu den Vorwürfen geschwiegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nach Revision des Angeklagten das erste Urteil wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Nun wird der BGH erneut über eine mögliche Revision entscheiden.
Zusammenfassung
- Der Trierer Amokfahrer, 54, wurde erneut zu lebenslanger Haft wegen sechsfachen Mordes verurteilt.
- Nach der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und seiner psychischen Erkrankung, wird er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
- Die Verteidigung hat gegen das Urteil Revision eingelegt; der Bundesgerichtshof prüft nun erneut den Fall.