APA/HERBERT NEUBAUER

Mutter erstickte ihre drei Kinder - Lebenslange Haft

Eine Mutter, die ihre drei Kinder erstickte, ist am Montag in Wien zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine 31-jährige Frau ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen Mordes an ihren drei Kindern zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidigerin Astrid Wagner meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Die 31-Jährige hat vor einem Wiener Schwurgericht zugegeben, ihre drei Kinder getötet zu haben. "Ich wollte mit den Kindern in den Himmel gehen", sagte die gebürtige Nepalesin. Ihr wird vorgeworfen, am 17. Oktober 2020 in ihrer Wohnung in der Donaustadt ihre Töchter im Alter von drei und neun Jahren sowie ihren knapp acht Monate alten Sohn im Schlaf mit einem Kopfkissen erstickt zu haben. Die älteste Tochter dürfte während des Vorgangs aufgewacht sein und sich gewehrt haben, ergab die Obduktion der Leiche.

Zur Motivlage erklärte die Angeklagte, sie sei mit ihrem Ehemann und ihrer Ehe nicht zufrieden gewesen: "Ich wollte selber sterben. Ich war nicht glücklich mit meinem Leben." Sie habe ihre Kinder nicht zurücklassen, sondern "mitnehmen" wollen. Nach der Tötung der Kinder hatte die Mutter versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden, und ein Ungeziefermittel getrunken. Die Versuche, sich das Leben zu nehmen, scheiterten. Darauf verständigte die 31-Jährige um 5.24 Uhr den polizeilichen Notruf.

Als grundsätzlich zurechnungsfähig eingestuft

Der beigezogene psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann stufte die Angeklagte grundsätzlich als zurechnungsfähig ein, obwohl ihr eine schwere, nicht behandelbare Geisteskrankheit inne wohne, wie er in der Verhandlung bekräftigte. Sie sei allerdings nicht psychotisch. Im Tatzeitraum sei "keine delinquenz- und handlungsbestimmende überdauernde psychotische Störung vorgelegen".

Hofmann verwies in seiner Expertise darauf, dass sich die 31-Jährige durchgehend an die Tötungshandlungen erinnern könne und minutiös wisse, was sie gemacht habe. Handlungsbestimmend war laut Hofmann eine "grenzwertige, psychotische Entgleisung mit entsprechender Fehlinterpretation der tatsächlichen Realsituation bei depressiver Grundsymptomatik", in Verbindung mit der familiär angespannten Situation habe das zu einer Überforderung geführt.

Experte: "Große Gefahr" für erneute Tötungsdelikte

Hofmann kam weiters zum Schluss, dass von der Frau eine "große Gefahr" ausgeht, die "Tötungsdelikte in zukünftigen familiären Situationen" bewirken könnte. Sie sei "jung genug, um noch ein Mal Mutter zu werden", gab der Gutachter zu bedenken.

Auf Basis dieser Einschätzungen hatte die Anklagebehörde zusätzlich zur Verurteilung der Angeklagten deren Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt (Paragraf 21 Absatz 2 StGB). Diesem Vorbringen leistete das Gericht Folge.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine Mutter, die ihre drei Kinder erstickte, ist am Montag in Wien zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
  • Die 31-jährige Frau hat in ihrem Prozess wegen Dreifachmordes vor einem Wiener Schwurgericht zugegeben, ihre drei Kinder getötet zu haben.
  • "Ich wollte mit den Kindern in den Himmel gehen", sagte die gebürtige Nepalesin.
  • Nach der Tötung der Kinder hatte die Mutter versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden, und ein Ungeziefermittel getrunken.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidigerin Astrid Wagner meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.