Kommandant "hingerichtet": Strafe für Ex-Polizisten erhöht
Ein 48-jähriger Ex-Polizist hat am Mittwoch wegen Mordes an seinem Vorgesetzten eine lebenslängliche Haftstrafe bekommen. Er hat im Februar 2023 den Kommandanten der Polizeiinspektion Trieben in der Obersteiermark durch mehrere Schüsse getötet.
Nach dem Urteil beim Prozess im Februar am Landesgericht Leoben hatten sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Urteil ist nun rechtskräftig, hieß es auf Anfrage der APA vom Oberlandesgericht Graz.
Der Mann hatte am 27. Februar 2023 ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten gehabt. Dabei ging es um einen nicht protokollierten Arbeitsunfall und eine ausständige Krankenstandsbestätigung. Eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs stand im Raum.
Der heute 48-Jährige holte seine Waffe und begab sich noch einmal ins Büro des Inspektionskommandanten, um mit ihm zu reden. Dann gab der Mann mehrere Schüsse aus der Dienstwaffe auf seinen Chef ab, er traf ihn am Oberkörper und zwei Mal in den Kopf.
"Er hat ihn kaltblütig und brutal hingerichtet", war Staatsanwalt Andreas Riedler beim Prozess überzeugt.
Lebenslang statt 20 Jahren
In der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Graz wurde die Strafe nun von ursprünglich 20 Jahren Haft auf lebenslang erhöht.
Verhandelt wurde in Abwesenheit: Der Angeklagte wollte an der Verhandlung nicht teilnehmen, allerdings gibt es bei einer Berufungsverhandlung nur das Recht auf Teilnahme, nicht die Pflicht.
Der Richtersenat des Oberlandesgerichts gab der Berufung der Staatsanwaltschaft Folge und folgte der Argumentation, dass seitens des Beschuldigten keine Reue zu erkennen sei.
Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte muss auch die Kosten der Berufungsverhandlung tragen.
Video: Haft für Ex-Polizist nach Mord an Kommandanten
Zusammenfassung
- Ein 48-jähriger Ex-Polizist, der im Februar 2023 seinen Kommandanten in Trieben erschoss, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
- Das Oberlandesgericht Graz erhöhte die Strafe von ursprünglich 20 Jahren auf lebenslangen Freiheitsentzug, da keine Reue erkennbar war.
- Der Vorfall ereignete sich nach einem Gespräch über einen Arbeitsunfall und eine ausständige Krankenstandsbestätigung.