APA/ROBERT JAEGER

Kritik an Zugangsbeschränkungen im Burgenland

Die burgenländischen Zutrittsbeschränkungen am Neusiedler See sorgen für Kritik. Vizekanzler Werner Kogler reagierte skeptisch. Verfassungsjurist Heinz Mayer hält sie für unzulässig und die NEOS für verfassungswidrig

Die von Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil verordneten Zutrittsbeschränkungen für Seebäder am Neusiedler See wegen des Coronavirus sorgen für Kritik. Skeptisch zeigte sich am Freitag auch Vizekanzler Werner Kogler, der einheitliche Regelungen in ganz Österreich einmahnte. Verfassungsjurist Heinz Mayer hält die Sperre wegen der Ausnahmen für Einheimische für unzulässig.

"Es wäre gut, wenn wir bei vergleichbaren Lebensbereichen in Österreich einheitlich vorgehen", so Kogler am Freitag vor Journalisten. Schließlich gebe es auch in Kärnten Badeseen: "Und es hat sich mir noch nicht erschlossen, dass sich das Coronavirus in Burgenland anders verhalten sollte als in Kärnten."

Beschränkungen für Verfasssungsjuristen Mayer unzulässig

Verfassungsjurist Mayer hält die Zutrittsbeschränkungen für unzulässig. Die Beschränkung nach dem Wohnsitz sei "unsachlich". Unterdessen teilte der Koordinationsstelle Coronavirus im Burgenland mit, die Polizei kontrolliere die Zugangsbeschränkung. Die 15-Kilometer-Regelung werde von dort gemessen, wo eine Person angetroffen wird.

Es handle sich bei der Regelung um eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit, erklärt Verfassungsjurist Mayer. Diese sei im Sinne des Gesundheitsschutzes zwar möglich, die Beschränkung nach dem Wohnsitz sei aber "unsachlich" und habe "mit Gesundheitsschutz nichts zu tun", sagte er am Freitag gegenüber der APA.

"Es wäre möglich, die Zahl der Personen, die eingelassen werden, zu beschränken oder die Seebäder ganz zu sperren", betonte Mayer. Dass nur Menschen, die in einem Umkreis von 15 Kilometern wohnen, die Seebäder betreten dürfen und damit Gruppen aufgrund ihres Wohnsitzes ausgeschlossen werden, halte er allerdings nicht für verfassungskonform. Das Abstellen auf den Wohnsitz als Kriterium sei unsachlich. "Es könnte immerhin auch sein, dass Ortsansässige nicht in die Seebäder wollen und Menschen, die weiter weg wohnen, wollen, dürfen aber nicht."

Verfassungsjurist Heinz Mayer im Interview

NEOS halten Verordnung für verfassungswidrig

"Das ist eine völlig unsachliche und damit unzulässige Freiheitsbeschränkung, zumal die Region Neusiedler See ja nicht unter Quarantäne steht", sagte der stellvertretende Klubobmann der NEOS, Nikolaus Scherak, am Freitag in einer Aussendung. Er forderte Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil dazu auf, die Zutrittsbeschränkungen "sofort zurückzunehmen". Die Sperre der Seebäder für Personen, die nicht in einem Umkreis von 15 Kilometern leben, sei "Willkür" und eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit.

15-Kilometer-Regelung gilt ab Anhaltepunkt

Die Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen wird von der Polizei kontrolliert, teilte Brigitte Novosel vom burgenländischen Koordinationsstab Coronavirus am Freitag auf APA-Anfrage mit. Es seien allerdings keine verstärkten Kontrollen angeordnet, die Polizei werde die Aufgabe im Rahmen der generellen Überwachung der Covid-19-Maßnahmen übernehmen.

Die 15-Kilometer-Regelung werde von der Stelle aus gemessen, an der die Person angetroffen wurde. Der Wohnsitz oder Nebenwohnsitz dürfe nicht mehr als 15 Kilometer Luftlinie von diesem Standort entfernt sein. Wo eine Person ihren Wohnsitz habe, werde über das geografische Informationssytem (GIS) kontrolliert. "Man muss natürlich keinen Meldezettel mithaben", betonte Novosel.

Generell bitte man die Bevölkerung um Verständnis. Es gehe bei der Verordnung um eine "kontrollierte Öffnung des Sees". In Zeiten der Coronakrise solle verhindert werden, dass zu viele Menschen in Seebädern zusammentreffen. In nächsten Schritten werde der Zutritt dann wieder erweitert. Die Verordnung, die den Zutritt zu Seebädern auf Fischer, Seehütten-Besitzer und Menschen, die im Umkreis von 15 Kilometern wohnen, beschränkt, gelte vorerst 14 Tage.

ribbon Zusammenfassung
  • Vizekanzler Werner Kogler reagierte skeptisch.
  • Verfassungsjurist Heinz Mayer hält sie für unzulässig und die NEOS für verfassungswidrig
  • Die von Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil verordneten Zutrittsbeschränkungen für Seebäder am Neusiedler See wegen des Coronavirus sorgen für Kritik.
  • Unterdessen teilte der Koordinationsstelle Coronavirus im Burgenland mit, die Polizei kontrolliere die Zugangsbeschränkung.