Kinder ab 14 können selbst über Corona-Impfung entscheiden
Freigegeben ist die Impfung ab zwölf Jahren. Bei unmündigen Kinder, also bis zum 14. Lebensjahr, ist die Einwilligung eines Elternteils oder der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, einzuholen, schreibt das NIG. Mündige Minderjährige, also ab 14 Jahren - müssen selbst in die Impfung einwilligen. Auch wenn ein Elternteil in dieser Situation eine Impfung ablehnen würde, kann sich die mündige minderjährige Person selbst für eine Impfung entscheiden. Die Begleitung der zu impfenden Person in dieser Altersgruppe ist rechtlich gesehen nicht erforderlich. Die Impfung von Kindern ohne Risiko ab zwölf Jahren mit Biontech/Pfizer fallen in die letzte Priorisierungsstufe 7. Hier gilt eine "Allgemeine Empfehlung" zur Impfung.
Das NIG betont in seiner aktuellen Empfehlung, dass der Impfstoff bei Kindern und Jugendlichen sicher und hoch effektiv ist. Der Impfstoff wurde in dieser Altersgruppe in den USA und Kanada in den vergangenen Wochen schon mehr als 600.000 mal angewendet und es gibt bisher keine Hinweise auf Sicherheitsbedenken. Kinder und Jugendliche erkranken im Vergleich zu Erwachsenen zwar selten schwer an Covid-19, dennoch sind schwere Krankheitsverläufe wie ein Multisystem-Inflammationssyndrom (Hyperinflammationssyndrom) auch in Österreich mit einer Häufigkeit von 1:500 bis 1:1.000 infizierten Kindern und Jugendlichen beschrieben worden. Diese Patienten müssen auf jeden Fall im Krankenhaus behandelt werden, oft sogar auf der Intensivstation, warnt das NIG. Außerdem mehren sich die Hinweise, dass auch Kinder und Jugendliche nach milden und asymptomatischen Verläufen langfristig unter Long Covid leiden können. Außerdem können Kinder nicht nur selbst erkranken, sondern auch zum allgemeinen Infektionsgeschehen beitragen.
Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) begrüßt und unterstützt die Entscheidung, Kinder ab zwölf zu impfen. Wesentlichstes Argument für die Impfung auch von Kindern und Jugendlichen ist der durch die Impfung zu erwartende Individualschutz, betonte die ÖGKJ in einer Aussendung. Auch sie betonte, dass die Analyse österreichischer Daten ergab, dass im Kindes- und Jugendalter bei etwa einer von 1.000 Infektionen mit einem schweren Verlauf gerechnet werden muss. Bisher mussten in Österreich ca. 500 Patienten in der Altersgruppe von null bis 19 Jahren stationär aufgenommen werden und es wurden drei Todesfälle registriert, berichtetet das ÖGKJ. Bei fehlendem Impfschutz muss im Lauf der nächsten Jahre mit zahlreichen weiteren krankenhauspflichtigen Verläufen gerechnet werden, warnten die Experten.
Das Angebot der Impfung auch an zwölf bis 15-Jährige entspricht auch einer Gleichberechtigung dieser Altersgruppe, betonte die ÖGKJ und riet zu einer umfassenden Aufklärung, in die auch die Kinder altersgemäß eingebunden werden sollen. Eine Impfpflicht lehnt die ÖGKJ ab.
Zusammenfassung
- Kinder ab zwölf fallen somit in Prioritätsstufe 7. Ab dem 14. Lebensjahr kann selbst über die Immunisierung entschieden werden, auch wenn die Eltern die Impfung ablehnen.